Am 22. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter” beschlossen. Es bringt für Immobilienmarkler und Wohnimmobilienverwalter einschneidende Änderungen für die Aufnahme und weitere Ausübung ihrer immobilienwirtschaftlichen Tätigkeit.
Eine der Änderungen ist, dass Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Weiterbildungspflicht haben. Diese Pflicht gilt auch für bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Mitarbeiter. Verstöße gegen die Nachweispflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weiterbildungskosten
€ 675,00 (+ gesetzlicher MwSt. = € 803,25)
Die Weiterbildungspflicht umfasst 27 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.